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Dipl. Kauffrau Anjali Fuchs
Steuerberaterin

Muss ich zum Jahresende eine Gewinnermittlung oder eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen, was trifft für mich zu; was ist der Unterschied; benötige ich einen Anhang und muss ich meine Ergebnisse veröffentlichen?

Die Aufgabe ihrer Steurberaterin oder ihres Steuerberaters ist es, die notwendigen Jahresabschlussunterlagen zu erstellen. Egal, nach welcher Methode ihr abgelaufenes Wirtschaftsjahr abgeschlossen wird, sie erhalten als Ergebnis einen zusammengefassten Überblick über ihre Umsätze und die Kostenstruktur ihrer Unternehmung und natürlich über den erzierlten Gewinn oder Verlust.

Genau aus diesem Grund wird sie nicht nur das Finanzamt sondern auch ihre Bank, sofern sie eine Fremdfinanzierung benötigen oder bereits eine solche aufgenommen haben, regelmäßig dazu auffordern, ihre Gwinnermittlung oder ihren Jahresabschluss vorzulegen